Digitalisierung von Fischereidokumenten und DAFV‑Mitgliedsausweis – Wichtige Infos für 2026
Liebe Vereinsmitglieder,
im Jahr 2026 stehen wichtige Änderungen im Fischereiwesen an – sowohl staatlich geregelte Dokumente als auch der Verbandsausweis werden digitalisiert. Wir erklären euch, was das bedeutet und wie ihr euch darauf einstellen könnt.
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1. DAFV‑Mitgliedsausweis (Vereinsausweis) wird digital
Der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) bietet einen bundesweit einheitlichen digitalen Verbands‑/Mitgliedsausweis an. Dieser Ausweis dient als Nachweis eurer Mitgliedschaft im Verband und zugleich als Vereinsausweis für den ASV Pose e. V.. Der digitale Ausweis ersetzt künftig den bisherigen grünen Papier‑Ausweis mit aufgeklebter Beitragsmarke.
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Die Digitalisierung des DAFV‑Ausweises ist im Laufe des Jahres 2026 für unseren Verein verpflichtend (da sonst keine gültigen Mitglieds‑ oder Erlaubnisscheine vorliegen).
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Mit dem digitalen Mitgliedsausweis können ihr und wir als Verein eure Mitgliedschaft sowie den Versicherungsschutz leichter verwalten.
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Sobald der digitale Ausweis aktiviert ist, entfällt beim Ausweis das jährlich manuelle Aufkleben von Beitragsmarken des LAV.
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Bitte übermittelt uns zeitnah neue oder geänderte E‑Mailadressen und Kontaktdaten, damit wir eure digitalen Ausweise einrichten und versenden können. Details zur Ausgabe und Nutzung erhaltet ihr in einer gesonderten Mitgliederinformation.
siehe auch https://www.dafv.de/service/digitaler-verbandsausweis
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2. Digitale Fischereiabgabe (Jahresmarke) – schon jetzt möglich
Seit dem 01.10.2025 ist die Entrichtung der Jahres‑Fischereiabgabe digital möglich über das Online‑Portal des Landes Schleswig‑Holstein. Die klassische Klebemarke entfällt damit sofort.
Das heißt für euch:
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Ihr könnt die Fischereiabgabe online bezahlen und erhaltet einen digitalen Nachweis, den ihr beim Angeln mitführen könnt (als PDF oder auf dem Handy).
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Die Online‑Zahlung erfordert ein Servicekonto Plus auf dem Serviceportal Schleswig‑Holstein. Die erstmalige Einrichtung ist etwas müßig mit der Onlinefunktion des Personalausweises.
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Alternativ könnt ihr die Fischereiabgabe weiterhin bei unserer Gemeindeverwaltung vor Ort zahlen, wenn euch das lieber ist. Dort fällt dann allerdings eine Servicepauschale an.
Wichtig: Die traditionellen Klebemarken für die Fischereiabgabe werden nicht mehr ausgegeben oder benötigt – sie sind ab sofort abgeschafft.​
siehe auch https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal
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3. Digitale Fischereischeine ab 2026 – schrittweise Umstellung
Das Land Schleswig‑Holstein führt den digitalen Fischereischein im Rahmen des Projekts DigiFischDok ein. Seit dem 01.10.2025 ist das neue digitale Verfahren gestartet, und es wird bis Ende 2030 eine Übergangsphase geben:
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Die alten Papier‑Fischereischeine sind noch bis zum 31.12.2030 gültig, dürfen zum Fischen aber danach nicht mehr genutzt werden.
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Die digitalen Fischereischeine können sofort beantragt und geführt werden, entweder online oder direkt bei der zuständigen Behörde.
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Nach der digitalen Umstellung müssen beim Angeln immer der digitale Fischereischein (auf dem Handy, als Ausdruck oder Scheckkarte) und der Nachweis der Fischereiabgabe mitgeführt werden.
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Zusätzlich ist seit der Digitalisierung die Mitführung eines Personalausweises erforderlich, weil der digitale Fischereischein kein Foto mehr enthält.
Diese schrittweise Umstellung bedeutet, dass ihr euch bereits frühzeitig informieren und ggf. euren Fischereischein digitalisieren solltet, auch wenn das noch nicht sofort zwingend notwendig ist.
siehe auch https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/F/fischerei/DigiFischDok
